Allgemeine Vertrags- und Geschäftsbedingungen

der KUNZE MEDIEN AG

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Einleitung

  1. Vertragspartner
    Vertragspartner im Zusammenhang mit diesen allgemeinen Vertrags- und Geschäftsbedingungen („AGB“) sind die KUNZE MEDIEN AG, Leopoldstraße 250 B, 80807 München („KUNZE Medien“) und der Auftraggeber, bzw. Kunde, gemeinsam auch „Vertragsparteien“ oder „Parteien“ genannt.
  2. Geltungsbereich
    Diese AGB von KUNZE Medien gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als KUNZE Medien ihrer Geltung ausdrücklich zuvor zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn KUNZE Medien in Kenntnis der AGB des Kunden Lieferungen oder Leistungen an diesen vorbehaltlos ausführt.

Allgemeiner Teil: Vertragsgrundlagen

  1. Vertragsgegenstand

1.1 Der Vertrag zwischen den Parteien, mithin die gegenseitigen Rechte und Pflichten sowie die jeweils geschuldeten Leistungen der Parteien setzen sich aus den folgenden Dokumenten zusammen (Vertragsgegenstand):

a) dem Auftrag;
b) diesen AGB;
c) den jeweiligen Leistungsbeschreibung des beauftragten Produktes.

1.2 In den Leistungsbeschreibungen (bzw. dem zusammengefassten Leistungskatalog) wird der Inhalt, Umfang und die Beschaffenheit der beauftragten Produkte und Services (Leistungsbilder) festgelegt.

1.3 Im Falle von Widersprüchen zwischen den Angaben in den Leistungsbeschreibungen, bzw. dem Auftrag auf der einen und diesen AGB auf der anderen Seite, gehen die Regelungen in den Leistungsbeschreibungen, bzw. dem Auftrag vor.

  1. Vertragsschluss

    2.1 Soweit die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbaren, kommt der Vertrag
    a) mit Unterzeichnung des Auftrags durch den Kunden, spätestens
    b) mit Bereitstellung und/oder Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistungen durch KUNZE Medien und der Entgegennahme durch den Kunden zu Stande.

2.2 Unabhängig vom Vertragsabschluss können die Parteien den Zeitpunkt der jeweiligen Leistungserbringung oder des Leistungsbeginns sowie den Zeitpunkt der Fälligkeit der Vergütung im Auftrag gesondert regeln, bzw. festlegen (Ziff. 7).

3. Allgemeine Pflichten der Parteien

3.1 Die Parteien sind verpflichtet, sich fortlaufend über alle Umstände aus der eigenen unternehmerischen Sphäre zu informieren, die Auswirkung auf den Erfolg der Zusammenarbeit haben können. Hierzu zählt auch die Pflicht, frühzeitig auf mögliche Verzögerungen aufgrund von fehlenden oder unzureichenden personellen, technischen oder organisatorischen Ressourcen hinzuweisen. Die Vertragsparteien werden – soweit für sie erkennbar – auf erforderliche Mitwirkungs- und Beistellleistungen des jeweils anderen hinweisen und dabei, soweit absehbar, die terminlichen und technischen Folgen fehlender oder unzureichender Mitwirkungs-/Beistellpflichten darlegen. KUNZE Medien hat das Recht, im Falle von unterlassener Mitwirkung, etwaige Vertragsverhältnisse nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu kündigen.

3.2 Falls es im Zuge der Kündigung oder Beendigung eines Vertragsverhältnisses zu Unterstützungsleistungen durch KUNZE Medien für den Kunden kommt (z. B. Migration/Überführung von Nutzer-Accounts im Rahmen des Hostings an andere Dienstleister) hat KUNZE Medien das Recht, hierfür eine Umzugs- und Migrationspauschale in Höhe von 49,00 € in Rechnung zu stellen, es sei denn, die Parteien treffen hierzu eine anderslautende Vereinbarung.

3.3 Wenn der Auftraggeber im Rahmen der vertragsgegenständlichen Leistung Unterlagen, Informationen oder Materialien beizustellen hat, ist er für deren rechtlich zulässige Nutzungs- und Bearbeitungsmöglichkeit verantwortlich. Der Auftraggeber stellt KUNZE Medien von allen Ansprüchen (nebst angemessener Rechtsverteidigungskosten) frei, die Dritte gegen KUNZE Medien wegen Vertrags- oder Gesetzesverletzungen des Auftraggebers, fehlerhafter Angaben sowie der Verletzung von Rechten Dritter, insbesondere der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten durch die vertragsgemäße Verwendung der vom Auftraggeber beigestellter Unterlagen, Informationen oder anderer Materialien geltend machen.

3.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, jegliche Zugangsdaten, die er von KUNZE Medien erhält, gegenüber unbefugten Dritten geheim zu halten. Die Zugangsdaten sind so aufzubewahren, dass der Zugriff auf diese Daten durch unbefugte Dritte ausgeschlossen ist, um einen Missbrauch des Zuganges durch Dritte zu verhindern. Erhaltene Passwörter sind umgehend zu ändern.

  1. Preise, Vergütung und Fälligkeit

4.1 Die Preise und die Höhe der Vergütungen („Entgelte“) von KUNZE Medien für die vertragsgegenständlichen Leistungen sind im jeweiligen Auftrag oder in den Leistungsbeschreibungen geregelt. Alle Entgelte verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in der jeweils am Tag der Rechnungsstellung gültigen Höhe.

4.2 Soweit nicht anders ausdrücklich geregelt, sind Zahlungsforderungen von KUNZE Medien sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig und innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen, es sei denn, KUNZE Medien weist auf der Rechnung eine andere Zahlungsfrist aus.

4.3 KUNZE Medien kann dem Kunden Rechnungen und Zahlungserinnerungen auf elektronischem Weg stellen und übermitteln.

4.4 Ist der Kunde mit Vorschüssen, Teilzahlungen oder Abschlagszahlungen im Verzug und leistet auch binnen einer daraufhin gesetzten weiteren Zahlungsfrist von vier (4) Wochen mit dem Hinweis von KUNZE Medien, die Leistungen vorläufig einzustellen, nicht, steht KUNZE Medien, unbeschadet der sonstigen Ansprüche, ein Leistungsverweigerungsrecht zu.

4.5 KUNZE Medien kann die zu zahlenden Entgelte nach billigem Ermessen der Entwicklung der Kosten anpassen, die für die Preisberechnung maßgeblich sind. Eine Preiserhöhung kommt in Betracht und eine Preisermäßigung ist vorzunehmen, wenn sich z.B. die Kosten für die Beschaffung von Hard- und Software sowie Energie, die Nutzung von Kommunikationsnetzen oder die Lohnkosten erhöhen oder absenken, deutliche Funktionserweiterungen oder Funktionsreduzierungen der bereitgestellten Leistungen stattfinden oder sonstige Änderungen der wirtschaftlichen oder rechtlichen Rahmenbedingungen (z. B. Inflation) zu einer veränderten Kostensituation führen. Steigerungen bei einer Kostenart, z.B. den Lohnkosten, dürfen nur in dem Umfang für eine Preiserhöhung herangezogen werden, in dem kein Ausgleich durch etwaig rückläufige Kosten in anderen Bereichen, etwa bei den Kosten für Hard- und Software, erfolgt. Bei Kostensenkungen, z.B. der Hardwarekosten, sind von KUNZE Medien die Preise zu ermäßigen, soweit diese Kostensenkungen nicht durch Steigerungen in anderen Bereichen ganz oder teilweise ausgeglichen werden. KUNZE Medien wird bei der Ausübung seines billigen Ermessens die jeweiligen Zeitpunkte einer Preisänderung so wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für den Kunden oder dessen Kunden ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen werden als Kostenerhöhungen, also Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhungen. KUNZE Medien wird zudem über Änderungen spätestens acht (8) Wochen vor Inkrafttreten der Änderungen in Textform informieren.

  1. Mängelrechte

5.1 KUNZE Medien gewährleistet gegenüber dem Kunden die Mangelfreiheit und Funktionsfähigkeit, der von KUNZE Medien erbrachten, vertragsgegenständlichen Leistungen. Soweit nicht anderslautend ausdrücklich vereinbart oder von einer gesonderten Hersteller- und Anbieterzusage abgedeckt, übernimmt KUNZE Medien darüber hinaus keine Gewährleistung, Garantie, Performance-Zusagen und Haftung von Lieferungen und Leistungen Dritter. KUNZE Medien ist nicht verantwortlich für Umstände, die KUNZE Medien nicht zu vertreten hat und außerhalb jeglicher Einflussmöglichkeit von KUNZE Medien liegen. KUNZE Medien kann insbesondere für die Verfügbarkeit von Energie oder Telekommunikationsdienstleistungen Dritter (z. B. eines Rechenzentrums) nicht garantieren.

5.2 Der Kunde ist verpflichtet, KUNZE Medien Mängel nach Entdeckung und unter Beschreibung der Mangelerscheinung umgehend anzuzeigen, sofern die Überwachung und Fehlersuche durch KUNZE Medien nicht Bestandteil eines Leistungsbildes oder der Mangel auch bei sorgfältiger Untersuchung für den Kunden nicht erkennbar ist.

5.3 Mängelrechte verjähren in 12 Monaten, gerechnet ab Gefahrübergang oder Abnahme. Die Verjährungsfristen und Ansprüche des Gesetzes über die Haftung für fehlerhafte Produkte (ProdHaftG) bleiben unberührt. Die gesetzliche Verjährungsfrist gilt hingegen bei Schäden aus Rechtsmängeln, Arglist, Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie im Falle von Personenschäden.

  1. Haftung

6.1 Mit Ausnahme von Personenschäden und Schäden aus Rechtsmängeln, Arglist, Produkthaftung sowie bei vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzungen, ist die Haftung der Parteien für einfache Fahrlässigkeit auf vorhersehbare und vertragstypische Schäden beschränkt. Der summenmäßige Höchstbetrag bei einfacher Fahrlässigkeit beläuft sich für KUNZE Medien insoweit jedoch mangels einer anderslautenden Vereinbarung auf die Höhe des jeweiligen Auftrags oder den jeweiligen Auftragswert des Leistungsbildes, je nachdem, welcher Betrag höher ist.

6.2 Eine darüberhinausgehende Haftung der Vertragsparteien besteht nicht. Es wird klargestellt, dass eine Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, oder für sonstige Folgeschäden, nur nach Maßgabe und Beschränkung der vorgenannten Regelung besteht. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe der Vertragsparteien.

6.3 Die Haftung von KUNZE Medien im Falle von Datenverlust oder auf Datenwiederherstellung ist in jedem Fall der Höhe nach begrenzt, und zwar auf den Schaden, der auch bei regelmäßiger und sachgemäßer Datensicherung durch den Kunden eingetreten wäre. Dies erfordert zumindest eine wöchentliche Anfertigung von Sicherungskopien aller Daten und Programme, es sei denn, das Leistungsbild sieht die Datensicherung durch KUNZE Medien vor.

  1. Vertragslaufzeiten und Kündigung

7.1 Die Laufzeit des jeweiligen Vertragsverhältnisses wird im Auftrag geregelt. Mangels anderslautender Vereinbarung im Auftrag gilt für die Verträge und Leistungsbilder eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten und die Kündigungsfrist beträgt drei (3) Monate zum Ende der vereinbarten (Mindest-)Laufzeit. Wird das Vertragsverhältnis nicht oder nicht fristgerecht gekündigt, verlängert es sich mangels einer anderslautenden Vereinbarung um weitere zwölf (12) Monate. Jede Kündigung entfaltet im Zweifel nur Wirksamkeit hinsichtlich des jeweils benannten Vertragsverhältnisses, bzw. Leistungsbildes. Bauen einzelne Verträge oder Leistungsbilder aufeinander auf oder sind voneinander (technisch) abhängig, richtet sich die Vertragslaufzeit nach dem jeweils längeren Einzelvertrag.

7.2 Falls die Parteien im Auftrag den Beginn der vertragsgegenständlichen Leistungen (für einen späteren Zeitpunkt) festlegen, ist für die Berechnung der Vertragslauzeit sowie der Kündigungsfristen jedoch der Abschluss des Vertrages, mithin das Datum der Unterschrift durch den Auftraggeber, entscheidend.

7.3 Das Recht der Parteien, den Vertrag wegen eines wichtigen Grundes außerordentlich, ohne Einhaltung einer Frist, zu kündigen, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
a) der Kunde ist mit fälligen Zahlungen mit mehr als zwei (2) Monaten im Verzug;
b) eine der Vertragsparteien verstößt nach vorheriger Abmah¬nung erneut gegen elementare Pflichten des Vertrages.

7.4 Bei Stornierung eines Auftrages durch den Auftraggeber, wird dennoch die vereinbarte Vergütung fällig. KUNZE Medien muss sich allerdings die Aufwendungen anrechnen lassen, die KUNZE Medien durch die Nichtausführung des Vertrages einspart, jedoch nicht mehr als 60% des Bruttoauftragswertes. Das Recht des Kunden, nachzuweisen, dass KUNZE Medien tatsächlich einen höheren Betrag eingespart hat, bleibt unberührt.

7.5 Alle Kündigungen bedürfen stets der Schriftform.

  1. Datenschutz

8.1 Die Parteien verpflichten sich, sämtliche Informationen betreffend die jeweils andere Partei (einschließlich verbundener Unternehmen, Kunden, Geschäftspartner, Mitarbeiter der jeweiligen Partei), die ihnen im Zuge der Zusammenarbeit bekannt werden, streng vertraulich zu behandeln, ausschließlich zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses zu nutzen und als Geschäftsgeheimnis i. S. d. § 2 des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) anzuerkennen.

8.2 Jede Partei ist dafür verantwortlich, dass ihre Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere jene der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einhalten. Die Parteien verpflichten sich, diese Informationen ordnungsgemäß aufzubewahren und alle erforderlichen Sicherungsmaßnahmen zu treffen, um die Informationen vor unerlaubter Benutzung, Zugriff, Offenlegung, Änderung, oder Vernichtung zu schützen.

8.3 Beide Parteien verpflichten sich, ihre Mitarbeiter gesondert zur Einhaltung der Vertraulichkeit schriftlich zu verpflichten. Dies gilt auch im Hinblick auf die datenschutzrechtliche Verpflichtung zur Vertraulichkeit im Falle der Verarbeitung von personenbezogenen Daten.

Besonderer Teil: Anzeigen- und Verzeichnisdienste

  1. Besondere Rechte und Pflichten der Parteien

9.1 Die Vertrags- und Geschäftsbedingungen dieses Besonderen Teils gelten neben, bzw. ergänzend zu den Bestimmungen des allgemeinen Teils und regeln die besonderen Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Veröffentlichung, Verbreitung und der Vermarktung von Anzeigen oder Werbemittel eines Werbungtreibenden oder Interessenten in digitalen oder analogen Medien (Anzeigen).

9.2 Inhalt, Umfang und die Beschaffenheit der jeweiligen Anzeigen sowie etwaige Leistungsabgrenzungen und die Medien, in denen die Anzeigen geschaltet werden, sind in den Leistungsbilder geregelt.

9.3 KUNZE Medien gewährt kein Konkurrenzausschluss.

9.4 KUNZE Medien handelt unabhängig von dem Medium, in dem die Anzeigen geschaltet werden, stets im eigenen Namen und für eigene Rechnung im Rahmen der Gemeinschaft Deutsche Tele Medien GmbH und KUNZE MEDIEN AG.

9.5 Anzeigeninhalt

a) Der Auftraggeber ist für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der Anzeige verantwortlich.
b) Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Veröffentlichung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Im Falle der Werbemittelerstellung durch KUNZE Medien selbst erklärt der Auftraggeber zudem, alle Rechte an den Inhalten zu besitzen, die der Auftraggeber KUNZE Medien zur Erstellung des Werbemittels zuliefert.

9.6 KUNZE Medien ist nicht zur Prüfung verpflichtet, ob ein Anzeigenauftrag die Rechte Dritter beeinträchtigt. Der Auftraggeber stellt KUNZE Medien von allen Ansprüchen Dritter wegen Urheberrechts-, Persönlichkeitsrechts-, Markenrechts- oder anderer Schutzrechtsverletzungen vollständig frei, einschließlich der angemessenen Kosten zur Rechtsverteidigung sowie der Kosten der Veröffentlichung einer ggf. erforderlichen (z. B. gerichtlich angeordneten) Gegendarstellung.

9.7 KUNZE Medien ist berechtigt, Anzeigenaufträge, nach sachgemäßem Ermessen und objektiven Erwägungen abzulehnen oder zurückzunehmen. Dies gilt insbesondere für die Fälle, in denen der Inhalt der Anzeigen gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt, deren Veröffentlichung für KUNZE Medien oder deren Partner wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist.

9.8 Der Kunde ist verpflichtet, die geschaltete Anzeige unverzüglich nach ihrer erstmaligen Veröffentlichung auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und KUNZE Medien unverzüglich etwaige Mängel anzuzeigen.

9.9 Ein Auflagenrückgang ist nur dann von Einfluss auf das Vertragsverhältnis und die damit einhergehende Vergütung der KUNZE Medien, wenn eine Auflagenhöhe von Seiten KUNZE Medien dem Kunden zuvor schriftlich zugesichert wurde und zudem die Auflage um mehr als 20% unterschritten wird. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, zu verlangen, die Vergütung angemessen zu reduzieren. Im Übrigen bleiben die Rechte und Pflichten der Parteien unberührt.

Besonderer Teil: Online-Marketingprodukte

  1. Besondere Rechte und Pflichten der Parteien

10.1 Die Vertrags- und Geschäftsbedingungen dieses Besonderen Teils gelten neben, bzw. ergänzend zu den Bestimmungen des allgemeinen Teils und regeln die besonderen Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Beratung, Erstellung und Pflege von Websites und Domains sowie der damit verbundenen Services, einschließlich der Unterstützung, Erbringung und Abwicklung von Marketing-Maßnahmen und Werbe-Kampagnen (gemeinsam: Marketing-Maßnahmen).

10.2 Inhalt, Umfang und die Beschaffenheit der jeweiligen Marketing-Maßnahmen sowie etwaige Leistungsabgrenzungen sind in den Leistungsbildern geregelt.

10.3 Suchmaschinenoptimierung

a) Bei Suchmaschinenoptimierung schuldet KUNZE Medien die Bearbeitung bzw. Erstellung der Webseite des Auftraggebers mit dem Ziel, dass diese Erstellung/Änderungen dazu führen, dass die Webseite in der gewünschten Suchmaschine zu hohen Positionen in der Ergebnisliste bei bestimmten Suchbegriffen führt.
b) Die Maßnahmen können sich jedoch aus verschiedenen Gründen (z.B. Änderung des Google Algorithmus, Umplanung nach Absprache etc.) ändern. Daneben ist zu berücksichtigen, dass Suchmaschinenanbieter diese Parameter nicht publizieren und häufig ändern. Ob und in welcher Art und Weise Änderungen der vorgesehenen Maßnahmen vorgenommen werden, steht dabei im alleinigen Ermessen von KUNZE Medien. KUNZE Medien ist nicht verpflichtet, sämtliche in der Leistungsbeschreibung bzw. im persönlichen Angebot aufgeführten Leistungen/Maßnahmen vorzunehmen. Je nach vereinbartem Budget und Änderung der Umstände kann sich die prognostizierte Dauer für zunächst geplante Maßnahmen, deren Bedeutung und somit deren Reihenfolge ändern und ggfs. zunächst geplante Maßnahmen im Rahmen des avisierten Zeitrahmens/Budget ggfs. auch ganz entfallen.

10.4 KUNZE Medien wird dabei im besten Wissen und Gewissen zum Wohle des Auftraggebers nach dem jeweiligen aktuellen Stand der Technik entsprechend der aktuellen Umstände seine Aufgabe ausführen. Auftraggeber kann jedoch aus den oben aufgeführten Gründen keine Gewähr dafür übernehmen, dass die veranlassten Maßnahmen zu einer (dauerhaften) Aufnahme bzw. Verbesserung der Webseite des Auftraggebers in den Suchlisten der Suchmaschinenanbieter führen.

10.5 Websiteerstellung & Hosting

a) Bei der Erstellung, Pflege und Hosting von Onlineauftritten schuldet KUNZE Medien je nach Vereinbarung die Erstellung von Webseiten und/oder Social Media Auftritten im vereinbarten Umfang entsprechend des Briefings oder des Pflichtenheftes sowie Beistellung von Materialien durch den Auftraggeber. Die Details der jeweiligen Websiteerstellung regeln die Parteien gesondert.
b) KUNZE Medien betreibt selbst kein Rechenzentrum. Die vertragsgegenständlichen Hosting-Leistungen werden über einen externen Anbieter gewährleistet.

10.6 Termine beim Kunden

a) Der Kunde verpflichtet sich, Termine, die er nicht wahrnehmen kann, sofort ab Kenntnis, spätestens jedoch 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin beim Leistungserbringer abzusagen. Anderenfalls kann der Termin durch die KUNZE MEDIEN AG grundsätzlich nicht anderweitig vergeben werden, sodass der entstandene Schaden durch den Leistungsnehmer zu erstatten ist.
b) Mit der Unterzeichnung des Vertrages erklärt sich der Kunde bereit, für jeden nicht in Anspruch genommenen Termin, der nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt wurde, pauschal 150,00 EUR der KUNZE MEDIEN AG zu erstatten. Dem Kunden ist gestattet, nachzuweisen, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.

10.7 Nutzungsrechte

a) Wenn und soweit KUNZE Medien im Rahmen der vertragsgegenständlichen Leistungen für den Auftraggeber Konzepte, Darstellungen oder sonstige Kreativlösungen erstellt, räumt KUNZE Medien dem Auftraggeber an dem Ergebnis vorbehaltlich der vollständigen Zahlung der vertraglich vereinbarten Entgelte und keiner anderslautenden Regelung, das einfache, zeitlich und räumlich auf die Dauer des jeweiligen Leistungsbildes beschränkte Recht ein, die Leistung im Rahmen des vereinbarten Vertragszwecks zu nutzen.
b) Beabsichtigt der Auftraggeber, die Kreativleistung darüber hinaus zu nutzen, so ist hierfür eine gesonderte Nutzungsvereinbarung mit KUNZE Medien zu schließen.

Schlussbestimmungen

  1. Schriftform

11.1 Forderungen der Parteien im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis dürfen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des anderen an Dritte abgetreten werden.

11.2 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages einschließlich dieser Ziff. 11.2 bedürfen der Schriftform, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.

  1. Referenz

KUNZE Medien ist bis auf Widerruf durch den Kunden berechtigt, auf die Zusammenarbeit mit dem Kunden hinzuweisen und diesen als Referenz zu benennen.

  1. Gerichtsstand, anwendbares Recht und salvatorische Klausel

13.1 Alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis, einschließlich der Frage des Zustandekommens, der Gültigkeit, der Auflösung oder Nichtigkeit, unterliegen dem Gerichtsstand in München, sofern kein ausschließlicher gesetzlicher Gerichtsstand besteht.

13.2 Auf das Vertragsverhältnis kommt ausschließlich deutsches Recht, unter Ausschluss von Kollisionsnormen, die die Anwendbarkeit einer anderen Rechtsordnung vorsehen, und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, zur Anwendung.

13.3 Sollten sich eine oder mehrere Bestimmungen des Gesamtvertrages als gänzlich oder teilweise unwirksam herausstellen, oder sich eine Regelungslücke ergeben, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Gesamtvertrages nicht berührt. Die Parteien sind verpflichtet, an Stelle der unwirksamen Bestimmung, oder zur Ausfüllung der Regelungslücke, eine wirksame, dem beabsichtigten Inhalt des Gesamtvertrages möglichst nahekommende Regelung zu vereinbaren.

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